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   OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20   

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https://dejure.org/2021,64621
OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20 (https://dejure.org/2021,64621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2021 - 1 U 72/20 (https://dejure.org/2021,64621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2021 - 1 U 72/20 (https://dejure.org/2021,64621)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Dazu muss der Geschädigte grundsätzlich, vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen, den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (Senat, Urteil vom 07.03.2017 - I-1 U 31/16, juris Rn. 20; Urteil vom 06.02.2006 - I-1 U 148/05, DAR 2006, 324).

    Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 06.05.2014 - I-1 U 160/13, juris Rn. 13; Urteil vom 02.03.2010 - I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114).

    Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragender Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen wurde (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 02.03.2010, aaO.).

    Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls aufgrund dessen ein Ersatzanspruch des Geschädigten (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 11.02.2008 - I-1 U 181/07, Leitsatz 2 - so auch OLG München, NZV 2006, 261).

    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO. Rn. 35, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rn. 18).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 1 U 111/09

    Kein Nachweis einer streitigen Eigentümerstellung allein schon durch die Vorlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 06.05.2014 - I-1 U 160/13, juris Rn. 13; Urteil vom 02.03.2010 - I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114).

    Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragender Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen wurde (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 02.03.2010, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 32/14

    Umfang des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls beim massiven

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Ein lediglich optisch einwandfreier Zustand lässt sich nämlich auch ohne eine vollständige und fachgerechte Reparatur mit einfachen Mitteln kostengünstig herstellen (vgl. Senat, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 32/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18

    Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Die Situation des Klägers ist auch nicht mit der eines Geschädigten vergleichbar, dem kein Vortrag zu Vorschäden und deren Behebung möglich ist, weil er das Fahrzeug in unbeschädigtem Zustand erworben hat und keine Kenntnis hinsichtlich eines Vorschadens hat, was es ihm erlaubt, die nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen, ohne dass darin eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht oder ein unzulässiger Ausforschungsbeweis gesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - VI ZR 377/18, juris Rn. 9).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls aufgrund dessen ein Ersatzanspruch des Geschädigten (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 11.02.2008 - I-1 U 181/07, Leitsatz 2 - so auch OLG München, NZV 2006, 261).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls aufgrund dessen ein Ersatzanspruch des Geschädigten (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 11.02.2008 - I-1 U 181/07, Leitsatz 2 - so auch OLG München, NZV 2006, 261).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Dazu muss der Geschädigte grundsätzlich, vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen, den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (Senat, Urteil vom 07.03.2017 - I-1 U 31/16, juris Rn. 20; Urteil vom 06.02.2006 - I-1 U 148/05, DAR 2006, 324).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11

    Zur Ersatzfähigkeit eines Teilschadens bei abgrenzbarem Vorschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO. Rn. 35, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 160/13

    Zahlung von Schadensersatz für die Instandsetzung eines Fahrzeugs mit Vorschäden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 06.05.2014 - I-1 U 160/13, juris Rn. 13; Urteil vom 02.03.2010 - I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2001 - 10 U 242/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
    Wies das Fahrzeug - wie hier - Vorschäden auf, muss der Geschädigte deren Umfang sowie deren sachgerechte Beseitigung darlegen und im Falle des Bestreitens beweisen, weil ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seine ggf. erfolgte Reparatur der aktuelle Wiederbeschaffungswert nicht bestimmt werden kann (Senat, Urteil vom 07.03.2015 - I-1 U 78/14, juris, Rn. 15 mit Hinweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - 14 U 12/03, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001 - 10 U 242/00, juris Rn. 3 f.).
  • OLG Stuttgart, 01.04.2021 - 1 U 93/20

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des sog.

    Dem Kläger ist es nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf die verjährungshemmende Wirkung der Musterfeststellungsklage zu berufen, weil die Anmeldung seitens des Klägers - wie die Beklagte geltend macht (Klageerwiderung S. 26 ff.) - allein mit dem Zweck erfolgte, die Verjährungshemmung zu missbrauchen (siehe bereits das Senatsurteil vom 4.3.2021 in der Sache 1 U 72/20).

    Da die Frage des Rechtsmissbrauchs einer allein zum Zweck der Verjährungshemmung erfolgten Anmeldung zum Klageregister in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt wird, ist die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; siehe bereits das Senatsurteil vom 4.3.2021 in der Sache 1 U 72/20).

  • AG Halberstadt, 28.09.2023 - 6 C 178/22
    Handelt es sich dagegen um einen Schaden aus der eigenen Besitzzeit, kann auch unter Berücksichtigung der erleichterten Darlegungs- und Beweislast des § 287 ZPO vom Geschädigten zumindest ein Mindesttatsachenvortrag zu der von ihm durchgeführten Reparatur als Grundlage für den Eintritt in die Beweisaufnahme gefordert werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 04.05.2021 - I-9 U 125/20; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.11.2020 - 8 U 45/20; OLG Köln, Beschl. v. 05.01.2021 - 17 U 62/19: OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2021 - 1-1 U 72/20).
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